Update 19.06.2014:
Schreiben des KUVB zum Thema Versicherungsschutz:
Die Aktion „Cold Water Challenge“ sorgt derzeit für erhebliches Aufsehen und hat seit einigen Tagen auch den Landkreis Bayreuth erreicht. Leider ist dieses Aufsehen nicht uneingeschränkt positiv, sodass von einer Werbung für unsere Feuerwehren keine Rede sein kann. Vom Landesfeuerwehrverband Bayern erreicht uns nun ein Schreiben, das wir nachfolgend veröffentlichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz gehört zu den Aufgaben der Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die technische Hilfeleistung. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, haben die Kommunen Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.„Feuerwehr“ an sich, muss dabei nicht immer nur eine ernsthafte Angelegenheit darstellen, sondern kann durchaus auch mit Spaß und Freude verbunden sein. Seit einiger Zeit nun kursieren im Internet Videoclips unter dem Stichwort COLD WATER CHALLENGE.Die Grundidee der Cold Water Challenge war zumindest eine Gute: „Springt ins Wasser oder spendet für Paulinchen e.V.“! Brandverletzten Kindern und deren Eltern zu helfen ist eine ehrenwerte Tat, die dem Geist der Freiwilligen Feuerwehren entspricht. Aufgrund der sogenannten „Nominierungen“ haben Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren auch viele lustige Filme ins Internet gestellt und bekommen gutes Feedback. Leider wurde aus dieser positiven Grundidee nun oftmals eine Art Wettkampf mit zum Teil bedenklichen Aktionen.Der Landesfeuerwehrverband Bayern kann und will nichts verbieten oder untersagen! Da die Feuerwehren gemeindliche Einrichtungen sind, ist es primär Aufgabe der Kommunen, hierzu für ihren Bereich Regelungen zu treffen. Hierbei ist zu berücksichtigen – und dies bitten wir zu beachten – dass der Kommunale Unfallversicherungsverband Bayern bereits darauf hingewiesen hat, dass die Teilnahme an dieser Aktion keinen Feuerwehrdienst darstellt und deshalb kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.
Wir verkennen nicht, dass die Cold Water Challenge nach einem überschlägigen Blick ins Internet in unzähligen Varianten durchgeführt wird, wobei viele Aktionen völlig harmlos sind. Man darf nicht vergessen, dass Spaß und Freude große Motivationsfaktoren und gerade in der ehrenamtlichen Tätigkeit ganz wesentlich sind. Sie fördern den Zusammenhalt in den Organisationen und die Attraktivität des Ehrenamtes. Allerdings sollten sich alle Verantwortlichen und auch die Feuerwehrdienstleistenden sorgfältig überlegen, wie ihre Aktion in der Öffentlichkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Wird Spaß, Freude, Teamgeist, Kameradschaft vermittelt oder macht man sich lächerlich? Werden Gesetze, Regelungen und im Besonderen die Unfallverhütungsvorschriften beachtet und eingehalten oder geht man das Risiko einer Schädigung ein? Es muss klar sein, dass Spaß und Freude seine Grenzen hat, wenn hierdurch Menschen beeinträchtigt oder gefährdet werden oder Sachwerte beschädigt werden. Daher müssen die jeweiligen Verantwortlichen besonders sorgfältig abschätzen, ob und ggf. welche Gefährdungen auftreten können, aber auch, welches Bild von der Feuerwehr in der Öffentlichkeit durch die Aktion gezeichnet wird. Keinesfalls sollte das Ansehen der Feuerwehr durch derartige Aktionen geschädigt werden. Mit freundlichen Grüßen Uwe Peetz, Geschäftsführer LFV Bayern e. V.
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Foto: Quelle www.schwaebische.de (Martin Bauch)
Wie schnell eine vermeintlich lustige Aktion auch Negativschlagzeilen machen kann, sieht man auch an folgendem Zeitungsbericht:
Update 19.06.2014:
Schreiben des KUVB zum Thema Versicherungsschutz: