Im vollbesetzten Sitzungssaal des Landratsamtes Bayreuth fand am Abend des 30.10.2014 die Dienstversammlung der Atemschutzverantwortlichen der 59 Atemschutzwehren des Landkreises statt. Gleichzeitig eine Premiere für den seit 01.07.2014 neu installierten Fachausbilder, Kreisbrandmeister Alexander Schuster, der die Veranstaltung in souveräner Weise sehr kurzweilig gestaltete.
Rückblickend ist es im ablaufenden Jahr gelungen, die durchaus beeindruckende Zahl von 76 neuen Atemschutzgeräteträgern in fünf Lehrgängen auszubilden – eine erfolgreiche Gemeinschaftsleistung der Kreisbrandmeister Alexander Schuster, Danny Hieckmann und Ralf Riedel.
Im kommenden Jahr sind bislang vier dieser mit neuem Konzept auf sehr positive Resonanz stoßenden Lehrgänge auf Inspektionsebene angedacht, welche jeweils zwei Samstage und fünf Wochentage dauern werden. Deren genauer Termin wird demnächst bekannt gegeben. Zusätzlich wurden zwei Ausbildungseinheiten angekündigt, die speziell auf Einsatzpraxis eingehen werden.
Die Einführung des Digitalfunks und die entsprechenden Auswirkungen auf den Atemschutzeinsatz bildeten einen Schwerpunkt der Dienstbesprechung. Im Rahmen der Zugführerdienstversammlung wurden in Pegnitz beispielsweise verschiedene Funkgeräte und Zubehör getestet. Als Favoriten der Mehrzahl der damaligen Teilnehmer konnten dabei Schwanenhals- und Kehlkopfmikrofone ausgemacht werden. Anzuraten sei jedoch, vor einer Beschaffung zunächsteinmal die verschiedenen Modelle in der eigenen Feuerwehr eingehend auszuprobieren und auf standortspezifische Tauglichkeit zu untersuchen. Hingewiesen wurde auch auf die sogenannten Ohrhörer, die sich beispielsweise für die Atemschutzüberwachung als gute Ergänzung anbieten.
Bei dem mit einer Vielzahl von Themen gefüllten Punkt „Aktuelles“ wies KBM Schuster unter anderem darauf hin, dass bei dem Durchgang durch die Atemschutzübungsstrecke stets vollständige und richtige Ausrüstung getragen werden muss. Auch stelle dieser Pflichttermin eine Übung zur eigenen Belastung dar, bei der besonders die Kommunikation der Teilnehmer und der korrekte Umgang mit den eigenen Geräten im Vordergrund stehen und nicht wettkampfsportliche Gesichtspunkte.
Hinsichtlich der bei einigen Feuerwehren bereits im Einsatz befindlichen Sicherheitstrupptaschen wurde eine Bestückungsempfehlung vorgestellt; diese sollten insbesondere ein Atemschutzgerät, einen Lungenautomat, einen langen Mitteldruckschlauch, Bandschlingen, Karabiner und ein Tragetuch sowie eine Rettungsschere (bzw. ein Rettungsmesser) beinhalten. Der Vorteil sei vor allem darin zu sehen, dass diese im Notfall lebensrettenden Gerätschaften in einer Tasche leichter transportabel sind.
Weiterhin wurden einige Informationen zu den Atemschutzgeräten des Landkreises und zur richtigen Transportsicherung von Pressluftflaschen in Fahrzeugen gegeben. In aktueller Überarbeitung befindet sich die Auflistung der die G26.3 untersuchenden Ärzte. Im Einsatz sollte zudem bei entsprechender Bedarfslage möglichst frühzeitig entschieden werden, ob insbesondere die Alarmierung des Abrollbehälters Atemschutz zweckmässig sein könnte.
Text und Fotos: Sven Kaniewski, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit