Aufgabenbeschreibung Kreisausbilder Atemschutz
Notwendige Lehrgänge / Voraussetzung:
Gültige Untersuchung G26.3, Zugführer, Verbandsführer, Ausbilder, Ausbilder für Atemschutz.
Die ständige Bereitschaft sich fortzubilden muss gegeben sein.
Die Erreichbarkeit durch moderne Medien (Mobiltelefon, PC, …) muss gegeben sein.
Der Wohnort muss im Landkreis Bayreuth liegen.
Der Arbeitsplatz sollte im Landkreis Bayreuth, der Stadt Bayreuth oder angrenzend an den Landkreis Bayreuth liegen.
Aufgaben im Landkreis:
Eigenständige Durchführung von Atemschutzlehrgängen auf Landkreisebene.
Eigenständige Durchführung von Atemschutzweiterbildungslehrgängen auf Landkreisebene.
Verantwortlich für die Atemschutzgeräte des Lkr. Bayreuth.
Verwaltung / ständige Aktualisierung der Daten unserer Atemschutzverantwortlichen in den Atemschutz – Feuerwehren des Landkreises Bayreuth.
Verwaltung / ständige Aktualisierung der im Landkreis vorhandenen Atemschutzgeräte.
Koordinator der Übungsstrecken – Termine in der Feuerwache Bayreuth.
Verteilung der Übungsstreckentermine an die Atemschutzverantwortlichen.
Abhaltung von Atemschutzverantwortlichen-Dienstversammlungen.
Mitarbeit in der UG-ÖEL bei Ausbildungsveranstaltungen.
Mitarbeit in der UG-ÖEL bei Einsätzen.
Ansprechpartner + Berater im Bereich Atemschutz.
Bindeglied zum GW A/S bzw. Abrollbehälter Atemschutz.
Mitarbeit im Bereich Gefahrgut / Gefahrgutausbildung.
Teilnahme an den Dienstversammlungen der Kreisbrandinspektion / Ausbildungsinspektion.
Teilnahme an Dienstveranstaltungen, Verbandsversammlungen und sonstigen Sonderveranstaltungen, bzw. Ausbildungsveranstaltungen und Jugendveranstaltungen.
Schriftliche Bewerbungen bitte bis spätestens 31.07.2020 an KBR Hermann Schreck!