Die Bayerische Staatsregierung hat mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 05. Juni 2021 Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Daher und im Hinblick auf die deutlich gesunkenen Inzidenzwerte ist es vertretbar, auch den Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren weiter zu intensivieren.
Nähere Einzelheiten können dem hier hinterlegten IMS vom 29.06.2021 entnommen werden.
210629 IMS Hinweise Ausbildungs- und Übungsdienst zur Abstimmung Endfassung_(Reinschrift)
Die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln sowie die weitere Beobachtung der Lage vor Ort, als auch die jeweilige Entscheidung im Einzelfall dürfen aber nicht außer Acht bleiben.