Fachbereich 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jagdrecht, Gewerberecht
– Die Partner der Feuerwehren im Landratsamt Bayreuth –
Zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit Freiwillige Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen (Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes).
In Ergänzung hierzu ist es Pflichtaufgabe der Landkreise, die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.
Zur praktischen Umsetzung dieser mannigfaltigen Aufgaben bedarf es kompetenter Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung. Beim Landratsamt Bayreuth sind diese Zuständigkeiten im Fachbereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jagdrecht, Gewerberecht“ gebündelt.
Dort werden neben der Beratung der Gemeinden und der Unterstützung der Feuerwehren auch alle Angelegenheiten bearbeitet, die dem Landkreis im Feuerwehrbereich selbst als Pflichtaufgabe obliegen. Eine Ausnahme bilden lediglich die Förderverfahren für den Bau oder die Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern. Hier liegt die Zuständigkeit beim Fachbereich „Kommunales“.
Leiterin des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jagdrecht, Gewerberecht ist Frau Regierungsinspektorin Tina Tolksdorf. Sie zeichnet für die rechtlichen Angelegenheiten verantwortlich und entwickelt auf Kreisebene zusammen mit dem Kreisbrandrat und den Organisationen die jeweiligen mittelfristigen Beschaffungs- und Zuschussprogramme des Landkreises.
Ansprechpartnerin für die Führungskräfte der Feuerwehren und der weiteren Hilfsorganisationen auf Kreisebene ist neben Frau Regierungsinspektorin Tina Tolksdorf Frau Verwaltungsfachangestellte Helga Herdl Mitarbeiterin im Fachbereich 22. Frau Herdl ist u. a. zuständig für Widerspruchsverfahren in Kostenersatzangelegenheiten der Feuerwehren. Sie wickelt die Beschaffungsmaßnahmen des Landkreises ab, verwaltet die landkreiseigene Ausstattung und kümmert sich um die finanzielle Abwicklung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfällen der Feuerwehrführungskräfte, der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung sowie der Schiedsrichtergebühren. Des Weiteren gehört auch die Vorbereitung der Beschlüsse für die Kreisausschüsse im laufenden Vollzug des überörtlichen Gerätebeschaffungsplanes zu ihren Aufgaben.
Ein weiterer Bereich neben Katastrophenschutzplänen, Katastrophenschutzübungen, Luftbeobachtung, Zivilschutz und Vorsorge für den Krisenfall ist die Lehrgangsverwaltung für Lehrgangsplätze an den drei staatlichen Feuerwehrschulen. Frau Verena Schriefer, Sachbearbeiterin des Fachbereich 22, verwaltet diesen Bereich.
Der Bereich Katastrophenschutz sowie der fachliche Bereich im Feuerwehrwesen wird von Herrn Verwaltungsangestellten Hermann Schreck betreut. Hierzu zählen insbesondere der Vollzug des Gesetzes über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens, der Vollzug der Alarmierungsplanungen für den Brand- und Katastrophenschutz, die ILS-Migration, BOS-Angelegenheiten einschließlich Digitalfunk, die statistische Aufbereitung der Feuerwehreinsatzberichte und Stärkemeldungen, organisatorische Vorbereitungen für den Katastrophenschutz und dessen personeller und materieller Ausstattung sowie die Verfahrensabwicklung im Zusammenhang mit der Errichtung von Brandmeldeanlagen.