Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs-, und Übungsbetrieb der Feuerwehren sowie Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie
Die Bayerische Staatsregierung hat mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 05. Juni 2021 Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Daher und im Hinblick auf die deutlich gesunkenen Inzidenzwerte ist es vertretbar, auch den Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren weiter zu intensivieren. Nähere Einzelheiten können dem hier hinterlegten IMS vom 29.06.2021 entnommen…